Naver-KI-Urheberrechtsklage hängt davon ab, was seine Nachrichtenverträge tatsächlich erlaubten
Naver verteidigte seine KI-Trainingspraktiken vor Gericht, obwohl drei Sender behaupten, ihre Artikel seien ohne Erlaubnis verwendet worden. Im Zentrum der Naver-KI-Urheberrechtsklage steht nun die Frage, ob ältere Verträge zur Nachrichtennutzung Verwendungen autorisierten, denen die Verlage nach eigener Aussage nie wissentlich zugestimmt hatten.
KBS, MBC und SBS verklagten Naver im Januar 2025 wegen Materials, das angeblich zum Training von HyperCLOVA und HyperCLOVA X verwendet wurde. Sie fordern Schadensersatz und eine Anordnung, die weiteres Training mit ihren Nachrichteninhalten untersagt.
Naver teilte dem Zentralbezirksgericht Seoul mit, vertragliche Formulierungen zu Forschung, Serviceentwicklung und Satzextraktion hätten die Nutzung erlaubt. Laut einer Berichterstattung vom 8. September hält das Unternehmen daran fest, dass diese Vereinbarungen es gegen die Ansprüche der Sender schützen.
Diese Verteidigung führt zu einem präziseren Streit als die bekannte Frage, ob maschinelles Lernen als Fair Use gilt. Das Gericht muss zudem entscheiden, was die Parteien lizenziert hatten, bevor generative KI zu einer klar abgegrenzten kommerziellen Kategorie wurde.
Die Sender sagen, die Genehmigung zur Verbreitung von Nachrichten über Naver sei keine Erlaubnis gewesen, ein kommerzielles Sprachmodell aufzubauen. Naver argumentiert, die Verträge hätten eine weitergehende technische Verarbeitung vorausgesehen, auch wenn sie große Sprachmodelle nicht ausdrücklich nannten.
Die Unterscheidung ist über eine einzelne koreanische Klage hinaus bedeutsam. Technologieunternehmen verfügen oft über jahrelang lizenziertes Material aus Vereinbarungen, die vor den heutigen KI-Systemen verfasst wurden. Decken weit gefasste Entwicklungsklauseln das Modelltraining ab, werden diese Verträge zu wertvollen Verteidigungsmitteln. War eine informierte Zustimmung erforderlich, drohen Unternehmen neue Lizenzkosten und mögliche Beschränkungen.
Naver sagt, seine Verträge hätten KI-Training abgedeckt
Die unmittelbare Veränderung ist keine neue Klage, sondern eine nach Monaten gerichtlicher Prüfung stärker ausgearbeitete Vertragsverteidigung von Naver.
MLex berichtete am 8. September 2026, dass Naver dem südkoreanischen Gericht erneut mitteilte, seine Nutzung stehe im Einklang mit Verträgen zur Inhaltsweitergabe. Die Anhörung folgte auf ein bedeutendes Verfahren im August, das sich darauf konzentrierte, wie diese Vereinbarungen ausgehandelt wurden.
Der Rechtsstreit begann, als KBS, MBC und SBS Naver vorwarfen, ihre Nachrichtenartikel zum Training von HyperCLOVA und HyperCLOVA X verwendet zu haben. Die Sender erhoben vor dem Zentralbezirksgericht Seoul Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung, unlauteren Wettbewerbs und verwandter Vorwürfe.
Die Sender forderten ursprünglich jeweils 200 Millionen Won beziehungsweise insgesamt 600 Millionen Won, wie koreanische Medien berichteten. Zu ihren Forderungen gehört auch eine Unterlassungsverfügung gegen das Training mit dem strittigen Material.
Diese Summen erfassen nicht die gesamte kommerzielle Bedeutung des Falls. Eine Unterlassungsverfügung oder eine restriktive Auslegung könnte Daten betreffen, die bereits in Navers Modellentwicklungsprozess eingeflossen sind.
Die Sender sind Südkoreas drei große terrestrische Fernsehsender. Die Korean Broadcasters Association, die 39 Sender vertritt, unterstützte die Klage und hatte zuvor separate Gespräche über eine KI-Vergütung gefordert.
Laut der ursprünglichen Klageeinreichung informierte der Verband Naver, Kakao und Google Korea im Dezember 2023 über seine Position. Er erklärte, Nachrichteninhalte erforderten bei ihrer Nutzung für KI-Lernen eine separate Genehmigung und Vergütung.
Die Arbeitsgruppe des Verbands forderte später Informationen zu Navers Quellen, Trainingsmaterial und Beschaffungsmethoden an. Sie erklärte, Naver habe keine klare Offenlegung vorgenommen.
Naver erklärte zunächst, es müsse die Klageschrift prüfen, bevor es eine detaillierte Stellungnahme abgeben könne. Seine Verteidigung im Gerichtssaal ist inzwischen konkreter geworden.
Naver verweist auf Bestimmungen seiner Vereinbarungen zu Forschung, der Entwicklung neuer Dienste und technischer Verarbeitung. Außerdem beruft sich das Unternehmen auf vertragliche Verweise auf eine KI-Plattform und Satzextraktion.
Satzextraktion kann die Entnahme einzelner Passagen aus größeren Dokumenten zur Indexierung, Analyse oder für einen anderen rechnergestützten Prozess beschreiben. Naver argumentiert, der Begriff habe Datenverarbeitung im Zusammenhang mit maschinellem Lernen umfasst.
Die Sender weisen diese Auslegung zurück. Sie sagen, Texte für einen bestehenden Nachrichtendienst zu extrahieren, unterscheide sich davon, Artikel in ein Korpus für das Modelltraining zu kopieren.
Dieser Unterschied schafft die zentrale Vertragsfrage. Die Erlaubnis zur Verarbeitung von Inhalten beantwortet nicht automatisch, welche Verarbeitungszwecke die Parteien akzeptiert haben.
Naver argumentiert zudem, bestimmte faktische Nachrichtenberichte genössen nach koreanischem Recht keinen umfassenden Urheberrechtsschutz. Das Unternehmen hat die Sender aufgefordert, die geschützte Ausdrucksform und die konkreten Werke zu benennen, auf denen ihre Ansprüche beruhen.
Die Sender entgegnen, ihre Artikel hätten wirtschaftlichen Wert und enthielten schutzfähige Auswahl, Struktur und Ausdrucksform. Sie charakterisieren Navers mutmaßliche Vervielfältigung als systematische kommerzielle Nutzung und nicht als beiläufige Bezugnahme auf isolierte Fakten.
Keine endgültige Entscheidung hat festgestellt, welche Auslegung maßgeblich ist. Die Anhörung im September setzte einen laufenden Streit fort, statt Navers Haftung zu klären.
Die Naver-KI-Urheberrechtsklage setzt beide Seiten unter Druck
Die Sender müssen zeigen, dass gewöhnliche Rechte zur Nachrichtenverbreitung vor dem Modelltraining enden, während Naver eine weitergehende Lesart älterer Verträge rechtfertigen muss.
Für Naver liegt der unmittelbare Druck auf der rechtlichen Grundlage seines koreanischsprachigen KI-Programms. HyperCLOVA X ist auf große Sammlungen koreanischer, englischer und Code-Materialien angewiesen.
Naver hat die strittigen Artikel in seinem Trainingskorpus nicht öffentlich identifiziert. Die veröffentlichten Modelldokumentationen des Unternehmens beschreiben Datenkategorien auf einer höheren Abstraktionsebene.
Der technische Bericht des Unternehmens aus dem Jahr 2024 besagt, dass HyperCLOVA X eine ausgewogene Mischung aus koreanischen, englischen und Code-Daten nutzte. Er führt nicht öffentlich jede Publikation auf, die in dieser Mischung vertreten ist.
Diese Offenlegungslücke stellt die Sender vor ein praktisches Problem. Sie müssen eine Verletzung nachweisen, ohne vollständigen Zugang zu Navers Trainingsaufzeichnungen zu haben.
Berichten zufolge legten sie von HyperCLOVA X generierte Antworten als Belege dafür vor, dass Inhalte der Sender verwendet worden seien. Naver bestritt diese Methode, weil Sprachmodelle unzuverlässige Aussagen über ihr eigenes Training machen können.
Die Antwort eines Modells über seine Datenquellen ist kein verlässlicher Prüfpfad. Große Sprachmodelle erzeugen wahrscheinlichen Text, statt auf ein verifiziertes Verzeichnis ihrer Trainingsdokumente zurückzugreifen.
Das Gericht steht daher neben dem Rechtsstreit auch vor einer Herausforderung bei der Beweisermittlung. Es muss bestimmen, wie Kläger kopierte Werke identifizieren können, wenn der Beklagte die relevanten Datenaufzeichnungen kontrolliert.
Naver hat argumentiert, die Sender hätten nicht ausreichend konkretisiert, welche Werke verletzt worden seien. Die Sender sagen, der ungewöhnliche Umfang und die Intransparenz des KI-Trainings machten eine größere Spezifität schwierig.
Dies ist mehr als eine verfahrensrechtliche Meinungsverschiedenheit. Die Partei, die Trainingsaufzeichnungen kontrolliert, kann einen entscheidenden Beweisvorteil haben, bevor ein Gericht eine Offenlegung anordnet.
Auch die Sender stehen unter Druck. Sie verbreiteten Inhalte über Jahre hinweg über Naver und akzeptierten Vereinbarungen, die technische Nutzungen über eine einfache Anzeige hinaus erlaubten.
Ein Gericht könnte zu dem Schluss kommen, dass weit gefasste Entwicklungsformulierungen maschinelles Lernen abdeckten, wie es zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung existierte. Die Sender müssten dann eine andere Rechtsgrundlage finden, um generatives Training von lizenzierter Plattformentwicklung abzugrenzen.
Ihre Position erfordert auch Unterscheidungen zwischen verschiedenen Arten von Nachrichten. Das koreanische Urheberrecht schließt bestimmte Berichte über aktuelle Ereignisse, die aus einfacher Mitteilung von Tatsachen bestehen, vom Schutz aus.
Dieser Ausschluss bedeutet nicht, dass jeder Nachrichtenartikel ungeschützt ist. Berichterstattung kann originelle Ausdrucksform, Analyse, Organisation, Fotografie und andere kreative Elemente enthalten.
Naver hat diese Unterscheidung hervorgehoben, indem es die Kläger aufforderte, schutzfähiges Material zu benennen. Dieser Ansatz kann einen Massenanspruch auf Fragen zu einzelnen Artikeln verengen.
Die Sender betonen stattdessen den kommerziellen Wert des gesammelten Korpus. Ihr Anspruch behandelt den Datensatz als eine durch Investitionen in Redaktionen aufgebaute Ressource und nicht bloß als Liste öffentlicher Fakten.
Das Ergebnis setzt beide Seiten in Bezug auf Beweise unter Druck, die sie öffentlich nicht vollständig offengelegt haben. Naver muss die Vertragssprache mit der konkreten Trainingsaktivität verknüpfen. Die Sender müssen geschützte Werke mit den Modellen verknüpfen.
Alte Verträge treffen auf eine neue Art kommerzieller Nutzung
Der Fall hängt davon ab, ob eine weit gefasste technische Erlaubnis sich von der Verbesserung einer Nachrichtenplattform auf das Training eines wiederverwendbaren generativen Modells erstrecken kann.
Die relevanten Vereinbarungen entstanden nicht in der ChatGPT-Ära. Zeugenaussagen untersuchten Bestimmungen und Sonderbedingungen, die zwischen 2017 und 2020 ausgehandelt wurden.
Naver sagt, Verweise auf Clova, KI-Plattformen, Forschung und Satzextraktion hätten die Sender in Kenntnis gesetzt. Das Unternehmen argumentiert, maschinelles Lernen sei bereits bekannt gewesen, als die Parteien diese Bedingungen aushandelten.
Ein Naver-Mitarbeiter, der zwischen 2016 und 2023 an Nachrichtenpartnerschaften beteiligt war, sagte während der sechsten Anhörung aus. Der Mitarbeiter erklärte, Gespräche hätten per E-Mail, in Besprechungen und telefonisch stattgefunden.
Der Zeuge hielt daran fest, dass Naver die besondere Natur seiner KI-Plattform angemessen erklärt habe. Der Zeuge sagte außerdem, die Rechtsabteilungen der Sender hätten die Vertragssprache sorgfältig geprüft und Fragen gestellt, wenn Bedingungen unklar gewesen seien.
Die Sender bestritten, dass diese Gespräche das Training generativer Modelle abdeckten. Sie betonten, Begriffe wie großes Sprachmodell und generative KI seien in den Vereinbarungen nicht enthalten.
Das Protokoll der Anhörung vom August beschreibt eine Klausel aus dem Jahr 2020, die Naver erlaubte, Informationen für Forschung, Serviceverbesserungen und die Entwicklung neuer Dienste zu nutzen. Medienorganisationen beanstandeten ihre Weite, und Naver fügte später eine Anforderung zur vorherigen Zustimmung hinzu.
Diese Überarbeitung verkompliziert beide Erzählungen. Naver kann auf einen etablierten Vertragsprozess rund um technische Nutzung verweisen. Die Sender können argumentieren, dass die spätere Zustimmungspflicht zeige, eine uneingeschränkte Nutzung sei nicht akzeptabel gewesen.
Naver argumentierte Berichten zufolge zudem, weitergehende Rechte hätten zu höheren Zahlungen an die Sender geführt. Während einer früheren Anhörung erklärte das Unternehmen, die Zahlungen seien um 50 Prozent gestiegen und hätten über fünf Jahre hinweg Hunderte Millionen Won erreicht.
Diese Zahlen bleiben Teil von Navers Position vor Gericht und sind keine gerichtliche Feststellung darüber, was mit den Zahlungen erworben wurde. Eine höhere Zahlung belegt keine Zustimmung zu KI-Nutzung, sofern der Vertrag oder die Verhandlungsdokumentation beides nicht verknüpft.
Die Sender konzentrieren sich auf den technologischen und kommerziellen Kontext. Sie sagen, die Diskussionen vor 2020 hätten stattgefunden, bevor ChatGPT allgemeine generative Systeme zu einem erkennbaren Markt machte.
Maschinelles Lernen war damals zweifellos bereits etabliert. Artikel zu klassifizieren oder die Suche zu verbessern, unterscheidet sich wirtschaftlich jedoch vom Training eines Modells, das über viele Dienste hinweg neue Texte erzeugen kann.
Dies ist der zentrale Zielkonflikt der Klage. Die Vertragssprache muss flexibel genug bleiben, um normale technische Entwicklung abzudecken, und zugleich spezifisch genug sein, um sinnvolle Grenzen zu bewahren.
Eine Vereinbarung, die jede zukünftige rechnergestützte Methode aufführt, würde schnell veralten. Eine unbegrenzte Entwicklungsklausel könnte zudem unvorhergesehene Rechte übertragen, ohne dass ein Verlag das Gegenleistungsgeschäft versteht.
Gerichte legen Verträge häufig anhand ihres Wortlauts, Zwecks, ihrer Verhandlungsgeschichte und des Verhaltens der Parteien aus. Der Naver-Streit bündelt alle vier Prüfungen um eine Technologie, deren Marktrolle sich rasch verändert hat.
Naver verknüpft die Verträge mit Clova und bereits etablierter KI-Arbeit. Die Sender verbinden sie mit der Nachrichtenverbreitung und der Verbesserung von Diensten, nicht mit der Entwicklung universell einsetzbarer Modelle.
Die Äußerungen des Gerichts im August verstärkten die Unsicherheit für Naver. Nach Anhörung der Zeugenaussagen deuteten die Richter an, dass das Training generativer KI den Sendern wahrscheinlich nicht ausdrücklich erläutert worden war.
Diese Einschätzung war keine endgültige Entscheidung. Sie schwächt jedoch jede einfache Behauptung, die Verträge hätten die Frage eindeutig geklärt.
Die Verteidigung im September scheint darauf ausgelegt zu sein, die schriftlichen Vereinbarungen ins Zentrum zu rücken. Naver hält daran fest, dass eine vertragliche Genehmigung auch ohne eine detaillierte Erklärung jeder künftigen Modellarchitektur bestehen kann.
Die Sender müssen das Gericht dazu bewegen, eine engere Grenze zu ziehen. Ihr Fall hängt davon ab, dass Modelltraining hinreichend eigenständig ist, um eine gesonderte, informierte Zustimmung zu erfordern.
Urheberrechts- und Vertragsverteidigungen erfüllen unterschiedliche Funktionen
Selbst wenn Naver mit seinem Vertragsargument scheitert, kann das Unternehmen weiterhin Urheberrechtsschutz, Vervielfältigung, Fair Use und unlauteren Wettbewerb bestreiten.
Die öffentliche Debatte verdichtet KI-Urheberrechtsfälle oft auf eine Frage: Ist Training Fair Use? Diese Klage umfasst mehrere Fragen, die unabhängig voneinander wirken.
Zunächst muss das Gericht feststellen, ob die Sender Urheberrechte an den von ihnen benannten Werken besitzen. Reine Tatsachen und grundlegende Berichterstattung über aktuelle Ereignisse werden anders behandelt als originelle, gestalterische Berichterstattung.
Zweitens müssen die Sender nachweisen, dass geschütztes Material in Navers Trainingsprozess eingeflossen ist. Diese Frage hängt von Belegen zu Datensätzen, Vorverarbeitung, Speicherung und Modellentwicklung ab.
Drittens muss das Gericht die Verträge zur Inhaltsweitergabe auslegen. Wenn diese Vereinbarungen die betreffende Nutzung erlaubten, können Urheberrechtsverletzungsklagen ohne eine weitreichende Entscheidung zum KI-Training scheitern.
Viertens kann das Gericht gesetzliche Einschränkungen wie Fair Use prüfen. Die südkoreanische Fair-Use-Regelung berücksichtigt Zweck einer Nutzung, Art des Werks, Umfang der Nutzung und Marktauswirkungen.
Diese Faktoren verhindern eine automatische Antwort. Training kann Text in statistische Modellparameter überführen, erfordert aber auch das Kopieren von Material während Datenaufbereitung und Berechnung.
Ein kommerzieller Zweck schließt Fair Use nicht automatisch aus. Er kann gegen einen Beklagten sprechen, wenn er mit umfangreicher Vervielfältigung und Schäden für einen Lizenzmarkt einhergeht.
Die Sender werden wahrscheinlich Substitutionseffekte und entgangene Lizenzchancen betonen. Sie argumentieren, KI-Entwickler sollten für den Zugang zu Redaktionsinhalten eine gesonderte Vergütung aushandeln.
Naver kann vorbringen, dass Training ein allgemeines Sprachmodell hervorbringt und keine Datenbank, die Kopien von Artikeln bereitstellt. Das Unternehmen kann zudem funktionale Verarbeitung von der Veröffentlichung der Ausgangswerke abgrenzen.
Das Verhalten bei Ausgaben bleibt relevant. Ein System, das geschützte Passagen reproduziert, schafft ein anderes Risiko als eines, das Material nutzt, ohne erkennbare Ausdrucksformen zurückzugeben.
Die öffentlichen Unterlagen belegen nicht, wie häufig HyperCLOVA X Artikel der Sender reproduziert. Sie legen auch nicht offen, welche Materialmenge angeblich enthalten war.
Diese Ungewissheit begrenzt belastbare Schlussfolgerungen zu Marktschäden. Sie erklärt auch, warum die Vertragsauslegung für Naver zu einer so attraktiven Verteidigung geworden ist.
Ein Vertrag kann einen klareren Weg bieten als die Definition von Fair Use für eine ganze Technologie. Das Gericht könnte auf Grundlage der Vereinbarungen dieser Parteien eng entscheiden.
Doch selbst eine enge vertragliche Entscheidung würde andere Verhandlungen beeinflussen. Plattformen und Verlage würden ähnliche Klauseln auf Verweise zu Forschung, Extraktion, Dienstentwicklung und maschinellem Lernen prüfen.
Naver selbst erkennt an, dass das Verfahren erhebliche Risiken birgt. Sein Angebotsprospekt für 2026 nennt die Klage der Sender und erklärt, ihr Ausgang bleibe ungewiss.
Die Unterlage besagt, dass die Kläger Naver eine unbefugte Nutzung von Nachrichteninhalten für das Training generativer KI vorwerfen. Sie dokumentiert deren Forderungen nach Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen.
Naver warnt Anleger zudem, dass nachteilige Entscheidungen im Bereich geistigen Eigentums zu Schadensersatz, Lizenzpflichten, geänderten Geschäftspraktiken oder eingestellten Diensten führen können. Diese Formulierung ist ein allgemeiner Risikohinweis, keine Prognose für diesen Fall.
Dennoch widerspricht sie dem Eindruck, die vertragliche Verteidigung habe das Risiko bereits beseitigt. Naver hat eine Verteidigung vorgebracht, und die Sender stellen sie aktiv infrage.
Verlage testen Lizenzmacht, nicht nur Eigentumsrechte
Im größeren Streit geht es darum, wer nach Jahren der Plattformverbreitung die Bedingungen für wertvolle Trainingsdaten festlegen kann.
KBS, MBC und SBS sind sowohl Inhaber von Inhalten als auch langjährige Teilnehmer an Navers Nachrichtenplattform. Diese Beziehung unterscheidet den Streit von Fällen, in denen Material aus dem offenen Web gesammelt wurde.
Die Sender entdeckten ihre Artikel nicht einfach auf einem unabhängigen Dienst. Sie hatten Verträge, die Bereitstellung, Anzeige, technische Verarbeitung und Vergütung regelten.
Diese Vereinbarungen verschafften Naver rechtmäßigen Zugang zu den Inhalten. Die ungeklärte Frage ist, ob rechtmäßiger Zugang für einen Zweck zur Genehmigung für einen anderen wurde.
Dieses Muster wird überall dort wiederkehren, wo Technologieunternehmen enge Inhaltspartnerschaften unterhalten. Suchmaschinen, Aggregatoren, Cloud-Anbieter und Unternehmensplattformen verfügen häufig über lizenzierte Archive, die unter älteren Bedingungen gesammelt wurden.
Generative KI erhöht den Wert dieser Archive. Konsistente, professionell redigierte Sprache kann Training, Retrieval-Systeme, Evaluierung und Produktentwicklung unterstützen.
Verlage wollen diese Nutzungen nun von der gewöhnlichen Verbreitung trennen. Ihr Verhandlungsziel beschränkt sich nicht auf Schadensersatz für frühere Vervielfältigungen.
Eine Entscheidung, die eine spezifische KI-Genehmigung verlangt, würde Forderungen nach neuen Lizenzen stärken. Sie würde zudem detaillierte Klauseln zu Training, Fine-Tuning, Retrieval, Evaluierung, Speicherung und generierten Ausgaben fördern.
Eine Naver begünstigende Entscheidung würde Plattformen einen weiteren Weg eröffnen. Unternehmen könnten sich auf weit gefasste Klauseln zu Forschung oder Dienstentwicklung stützen, wenn deren Wortlaut und die begleitenden Verhandlungen ihre Auslegung tragen.
Keines der beiden Ergebnisse würde eine allgemeingültige Regel schaffen. Vertragsformulierungen unterscheiden sich ebenso wie Zahlungsvereinbarungen und die Kommunikation zwischen Partnern.
Der Fall überschneidet sich zudem mit Südkoreas laufenden Bemühungen, die KI-Urheberrechtspolitik zu präzisieren. Staatliche Arbeiten haben Regeln für Text- und Data-Mining, die Offenlegung von Trainingsdaten und Systeme zur Identifizierung von Rechteinformationen geprüft.
Im Februar 2026 veröffentlichte das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus Leitlinien zum Fair Use beim Training generativer KI. Leitlinien können die Analyse strukturieren, doch Gerichte entscheiden weiterhin, wie das Gesetz auf strittige Tatsachen anzuwenden ist.
Der koreanische Streit weist auch internationale Parallelen auf. Nachrichtenorganisationen haben OpenAI und Microsoft in den Vereinigten Staaten verklagt, während andere Verlage Lizenzvereinbarungen mit KI-Unternehmen geschlossen haben.
Diese Strategien verfolgen denselben knappen Vermögenswert über unterschiedliche Wege. Klagen versuchen, nach einer behaupteten Nutzung Kontrolle zu begründen, während Lizenzierung Zugang in eine ausgehandelte Geschäftsbeziehung überführt.
Navers Position ist ungewöhnlich, weil das Unternehmen sagt, die Verhandlung habe bereits stattgefunden. Die Sender erwidern, die Vereinbarung habe die nun strittige Nutzung nie umfasst.
Diese Meinungsverschiedenheit macht den Vertragsprozess ebenso wichtig wie den endgültigen Wortlaut. Belege zu Präsentationen, E-Mails, Überarbeitungen, Fragen und Zahlungen können zeigen, was jede Seite vernünftigerweise verstanden hat.
Das Gericht lehnte zuvor ab, einen von den Sendern beantragten hochrangigen Naver-Manager zu laden. Stattdessen hörte es einen Mitarbeiter an, der an der Arbeit mit Nachrichtenpartnerschaften beteiligt war.
In der Augustverhandlung deutete das Gericht an, die Sender könnten davon ausgehen, dass das Training generativer Modelle nicht ausdrücklich erläutert worden war. Weitere Zeugenaussagen von Mitarbeitern, die an der SBS-Vereinbarung von 2020 beteiligt waren, ließ es offen.
Diese prozessuale Entscheidung hält den Fokus eng. Die Richter scheinen daran interessiert, was die Vertragsteams kommunizierten, nicht an allgemeinen öffentlichen Aussagen über KI.
Naver sagt, die Sender hätten die Technologie aufmerksam verfolgt und die wachsende Bedeutung maschinellen Lernens nach AlphaGos Match von 2016 verstanden. Die Sender entgegnen, allgemeines Bewusstsein für KI könne eine Genehmigung nicht ersetzen.
Der Unterschied ist grundlegend. Zu wissen, dass ein Partner KI entwickelt, bedeutet nicht zwangsläufig, Inhalte für Trainingszwecke zu lizenzieren.
Auch das Umgekehrte gilt. Ein Vertrag wird nicht allein deshalb unwirksam, weil eine spätere Technologie eine erwartete technische Nutzung erfolgreicher kommerzialisiert.
Das Gericht muss die Tatsachen zwischen diesen Polen einordnen. Diese Aufgabe macht den Fall zu einem Vertragsfall mit urheberrechtlichen Folgen, nicht bloß zu einem weiteren Referendum über KI.
Drei Signale werden zeigen, welches Argument gewinnt
Die nächste Phase sollte zeigen, ob das Gericht Vertragstext, informierte Zustimmung oder Belege aus Navers tatsächlicher Trainingspipeline priorisiert.
Das erste Signal sind zusätzliche Zeugenaussagen oder Dokumente aus den Vertragsverhandlungen von 2020. Das Gericht hatte zuvor die Möglichkeit angesprochen, zwei an diesem Prozess beteiligte SBS-Mitarbeiter anzuhören.
E-Mails oder Entwürfe, die Forschungsklauseln ausdrücklich mit Modelltraining verbinden, würden Navers Verteidigung stärken. Unterlagen, die keine solche Diskussion zeigen, würden die engere Auslegung der Sender stützen.
Das zweite Signal ist, ob das Gericht detailliertere Belege zu Trainingsdaten anordnet oder erhält. Die Kläger benötigen eine glaubwürdige Verbindung zwischen ihren geschützten Werken und bestimmten Naver-Modellen.
Ein Datensatzinventar, ein Vorverarbeitungsprotokoll oder eine interne Nutzungsbeschreibung hätten mehr Gewicht als die Antwort eines Modells über sein eigenes Training. Das Fehlen solcher Belege würde Navers Einwand gegen den Nachweis der Sender aufrechterhalten.
Das dritte Signal ist, in welcher Reihenfolge die Richter Vertragsauslegung und Fair Use behandeln. Eine vertragsbasierte Entscheidung könnte einen Großteil des Streits lösen, ohne eine allgemeine Regel für KI-Training festzulegen.
Eine weitergehende Fair-Use-Analyse wäre für Unternehmen ohne Vereinbarungen zur Inhaltsweitergabe relevant. Sie würde auch südkoreanische Verlage beeinflussen, die Ansprüche gegen andere Technologieanbieter erwägen.
Leser sollten Navers Position vom September nicht als Sieg werten. Das Unternehmen sagt, seine Verträge böten eine Genehmigung, doch das Gericht hat diese Schlussfolgerung nicht akzeptiert.
Das Augustverfahren legte eine Schwäche in Navers Darstellung offen. Die Richter schienen nicht überzeugt, dass generatives KI-Training bei Abschluss der Vereinbarungen ausdrücklich erläutert worden war.
Diese Schwäche macht eine weit gefasste vertragliche Genehmigung nicht automatisch unwirksam. Sie erhöht jedoch die Bedeutung der Verhandlungshistorie und des genauen Wortlauts.
Die Naver-Klage zum KI-Urheberrecht wird besonders folgenreich, wenn das Gericht Zugang von Genehmigung trennt. Ein Unternehmen kann Inhalte rechtmäßig erhalten und dennoch den erlaubten Nutzungszweck überschreiten.
Entwickler und Unternehmenskäufer sollten diese Unterscheidung in ihren eigenen Datenvereinbarungen beobachten. Ein allgemeines Recht, einen Dienst zu analysieren oder zu verbessern, deckt das Training von Foundation-Modellen möglicherweise nicht eindeutig ab.
Verlage sollten dieselben Klauseln prüfen, bevor sie annehmen, jedes KI-bezogene Recht behalten zu haben. Bestehende Definitionen, technische Anhänge, Änderungen und Zahlungsbedingungen können die Analyse verändern.
Die praktische Antwort ist sorgfältige Dokumentation. Teams benötigen nachvollziehbare Datensätze, dokumentierte Genehmigungen, klar definierte Nutzungen und einen Prozess zur Berücksichtigung späterer Einschränkungen.
Für alle, die KI-Systeme bewerten, lautet die abschließende Frage konkret: Kann der Anbieter nachweisen, woher seine Trainingsrechte stammen und was diese Rechte tatsächlich erlaubten? Naver sagt, seine Antwort liege in vor Jahren unterzeichneten Verträgen. Die Sender sagen, diese Vereinbarungen hätten die nun vor Gericht verhandelte kommerzielle Nutzung niemals genehmigt. Die Dokumente, die Verhandlungsunterlagen und die Trainingsbelege werden entscheiden, welche Darstellung trägt.



